Betriebsausgabenpauschale

(H 143 EStH)

+ Bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 2.455 EUR jährlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

+ Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit), die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, können 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 614 EUR jährlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden