Grunderwerbsteuer

(§ 11 GrEStG)

Steuersatz 3,5 %
 
Die Steuer ist auf volle EUR abzurunden.
 
(§ 1 Abs. 2 a GrEStG; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder 7.2.2000, BStBl 2000 I S. 344)
 
Grunderwerbsteuerpflichtig ist der 95 %ige Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundstücke gehören.
 
(§ 3 Nr. 1 GrEStG)
 
Freigrenze je Erwerb und Erwerber: 2.500 EUR