Grundstücksteile von untergeordnetem Wert

(§ 8 EStDV; R 13 Abs. 8 EStR)

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn der Wert dieses Teils weder mehr als 1/5 des gemeinen Wertes des ganzen Grundstückes noch mehr als 20.500 EUR beträgt