Kilometerpauschale

Kilometerpauschale (H 38 LStH) > Dienstreise, > Einsatzwechseltätigkeit, > Fahrtätigkeit. pro gefahrenen Kilometer Auto Motorrad/-roller Moped/Mofa Fahrrad 0,30 EUR 0,13 EUR 0,08 EUR 0,05 EUR Soweit behinderte Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 EStG ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung des eigenen Autos zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen dürfen, können die Fahrtkosten mit diesen Kilometersätzen angesetzt werden. Dasselbe gilt für alle Arbeitnehmer hinsichtlich der Fahrtkosten anlässlich eines Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende einer doppelten Haushaltsführung. > Entfernungspauschale