Kleinunternehmer

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Kleinunternehmer haben keine Umsatzsteuer zu bezahlen, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 EUR, im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 EUR beträgt und die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen wird. Bei Option zur Regelversteuerung Optionsbindung von 5 Jahren