Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum

Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum (§ 41 a EStG) Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Kalendervierteljahr, wenn die LSt für das vorangegangene Jahr mehr als € 1.000, aber nicht mehr als € 4.000 betrug. Kalenderjahr, wenn die LSt für das Vorjahr bis zu € 1.000 betragen hat