Nicht geschenkt, aber preiswert.
Wir finden eine Lösung für Ihren Beratungsbedarf.
Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) beziehungsweise Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVV) gebunden und rechnen nach dieser ab. Oftmals sind auch pauschale Gebührenvereinbarungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung möglich.
Auch wir können Ihnen unsere Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten; faire Gebühren aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen, kontaktieren Sie uns einfach und holen ein Angebot ein.