Informationen für Mandanten und Freunde des Hauses 2/2012
1.2011RekordjahrbeiKontenabfragen
2. Zahlreiche steuerliche Änderungen durch Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
3. Streit um Körperschaftsteuer-Guthaben beim Bundesverfassungsgericht
4. Geänderte Abgabefristen bei Zusammenfassender Meldung ab 2012 beachten
Sehr verehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
die nachfolgenden Hinweise empfehlen wir Ihrer Aufmerksamkeit. Die Hinweise können weder den Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch gar ein Beratungsgespräch ersetzen. Wir möchten mit den Ausführungen den Dialog mit Ihnen anregen. Selbstverständlich erfolgt diese Serviceleistung ohne Berechnung.
2011 Rekordjahr bei Kontenabfragen
Es gibt Rekorde, die muss man nicht frenetisch bejubeln. Einen solch zweifelhaften Rekord verkündete im Januar der Bundesbeauftragte für Datenschutz: Finanzämter und Sozialbehörden haben im Jahre 2011 so viele heimlichen Kontenabfragen gestartet wie noch nie zuvor – insgesamt 62.333, und damit 10 % mehr als im Vorjahr. Davon entfallen 54.090 auf die Finanzbehörden und 8.243 auf die Sozialbehörden. Doch selbst dieser unrühmliche Rekord ist nicht einmal die halbe Wahrheit: Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei und Staatsanwaltschaften weitere 116.908 Kontenabrufe vorgenommen, ebenfalls gut 10 % mehr als im
Vorjahr. Das heißt: Jeden Arbeitstag wurden durchschnittlich rund 750 Bürger ausgeforscht.
Mit Hilfe der automatisierten Kontenabfragen können die Behörden heimlich feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, ohne dass dies Bürger und Banken erfahren. Bei diesem Verfahren sind zwei Formen und Wege zu unterscheiden:
– Steuerliche Kontenabrufe: Finanz- und Sozialbehörden können Kontenabfragen über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) starten. Diese Kontrollmöglichkeit besteht seit dem 1.4.2005 (§ 93 Abs. 7 und 8 AO).
– Strafrechtliche Kontenabrufe: Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften dürfen ebenfalls Konten aufspüren und nutzen dazu den Weg über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch Finanz- und Zollbehörden gehen über die BaFin, jedoch nur im Zusammenhang mit Strafverfahren. Diese Option gibt es seit dem 1.4.2003 (§ 24c Kreditwesengesetz).
Das automatisierte Kontenabrufverfahren wurde unter dem Einfluss der Terroranschläge in den USA eingeführt, um die Finanzierung des Terrors auszutrocknen und die Geldwäsche zu bekämpfen. Die Banken wurden verpflichtet, Dateien mit allen Konten und Depots ihrer Kunden einzurichten, auf die nur die BaFin Zugriff haben sollte. Damals durfte die BaFin ihre Erkenntnisse ausschließlich an
Aufsichtsbehörden,StrafverfolgungsbehördenundGerichteweitergeben.DieFinanzbehördengehörtenexplizitnichtzudenAuskunftsberechtigten–nichteinmalimSteuerstrafverfahren!(BT-Drucksache14/8017vom18.1.2002,S.123).
NachdemdasDatenabrufsystemmitrund500MillionenKonteninstalliertwarundderZugriffaufdenriesigenDatenpoolfunktionierte,machtesichabApril2005auchderFiskusdiesesInstrumentzunutze.DazubedurfteesnureinerkleinenGesetzesänderung–undschonwardenFinanzämternderDatenzugriffüberdasBundeszentralamtfürSteuernfürSteuerzweckeundüberdieBaFinfürStrafverfahrenerlaubt(§93bAbs.1AO).SeitdemsteigtdieZahlderZugriffeJahrfürJahr.
AlsimJahre2009dieAbgeltungsteueraufKapitalerträgeeingeführtwurde,bestand–sosolltemanmeinen–keinGrundmehrfürheimlicheKontenabfragen.DochdasSchnüffelsystemwurdenichtabgeschafft–imGegenteil:dieKontenabrufeüberdasBZSthabensichseitdemnahezuverdoppeltundüberdieBaFinumrundeinDrittelerhöht.
Zahlreiche steuerliche Änderungen durch Beitreibungsricht-linie-Umsetzungsgesetz
Am 25. November 2011 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Beitreibungs-richtlinie zu. Das Gesetz, das damit in Kraft treten kann, enthält viele wichtige Änderungen. Nachfolgend sollen die Wichtigsten dargestellt werden:
AufwendungenfüreinErststudiumbleibentrotzderpositivenBFH-EntscheidungnurSonderausgaben.EinsteuersparenderAbzugalsvorweggenommeneWerbungskostenoderBetriebsausgabenkommtfürsienichtinBetracht.DieseumstritteneRegelung,dieeinemNichtanwendungserlassperGesetzgleichsteht,greiftrückwirkendab2004.ZwarerhöhtderGesetzgeberdenSonderausgabenabzugfürdieseKostenab2012von4.000 € auf6.000 €,dochdieseErhöhungwirktsichmangelsEinkünftebeidenmeistenStudentensteuerlichnichtaus.
SozialversicherungsrentenanEmpfänger,diealsVerfolgteimSinnedesBundesentschädigungsgesetzesanerkanntsindsowieanderenHinterbliebene,werdenrückwirkendsteuerfreigestellt.
Ab2012mussjederRiester-Sparer,unabhängigvonseinemZulagenstatus,einenjährlichenMindesteigenbeitragvon60 € entrichten.DasbedeuteteineVerschlechterungfürnichtberufstätigeEhegatten,diebislangdieZulageauchohneMindesteigenbeitragerwarben,wennderunmittelbarzulagenbegünstigteEhegatteseineMindestbeiträgegeleistethatte.
ZahlreicheRückforderungsfällebeiderRiester-Rentekönnenrückwirkendkorrigiertwerden.BetroffensinddavondieFällenichtberufstätigerEhegatten,diedavonausgingen,selbstmittelbarzulagenbegünstigtzuseinunddamitdieZulageohneeigeneBeiträgeerwerbenzukönnen.DerZulagenstatusändertsichjedochabderGeburteinesKindesundindenfolgendendreiJahren.IndiesemZeitraumliegteineunmittelbareZulagenberechtigungvor,diezurZahlungdesMindesteigenbeitragsverpflichtet.SowohldieRiester-SpareralsauchdieAnbieterderVerträgewusstendavonnichts,weshalbderGesetzgebernunnachbessertunddieNachzahlungderMindesteigenbeiträgefürrentenrechtlicheKindererziehungszeitenermöglicht.
Eltern von Kindern, die am neuen Bundesfreiwilligendienst sowie am Internationalen Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, haben einen Anspruch auf Kindergeld.
Die Sanierungsklausel im Körperschaftsteuerrecht, die Verlustabzüge für angeschlagene GmbHs erhalten sollte, war in die Kritik geraten, weil sie angeblich eine EU-rechtswidrige Beihilfe darstellt. Sie wird aber nicht abgeschafft, sondern ihre Anwendung lediglich bis zu einer endgültigen Entscheidung der EU-Kommission suspendiert.
Bebaute Grundstücke, die im Wege des Sachwertverfahrens bewertet werden, könnten bei Übertragungen ab dem 1. Januar 2012 höher als bisher bewertet werden. Grund dafür ist, dass die für die Bewertung maßgeblichen Regelherstellungskosten an die Entwicklung der Baupreisindizes angepasst wurden.
In Fällen beschränkter Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht können Angehörige eines EU/ EWR-Staates zur unbeschränkten Steuerpflicht optieren, um dadurch von höheren persönlichen Freibeträgen profitieren zu können.
Einlagen in eine Kapitalgesellschaft gelten als Schenkung, wenn sich dadurch der Beteiligungswert eines anderen Gesellschafters erhöht. Für Steuerklasse und Freibeträge wird aber das direkte Verhältnis zwischen den beteiligten Gesellschaftern zu Grunde gelegt.
Werden Veranstaltungsleistungen ausgeführt, die im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im Drittland stehen, liegt der umsatzsteuerliche Ort der Leistung ebenfalls im Drittland. Die Leistung wäre dann aus Sicht des deutschen Unternehmers im Inland nicht steuerbar. Allerdings muss er sich über seine umsatzsteuerlichen Pflichten im Drittland informieren.
Hinweis: Die meisten Regelungen treten ab 2012 in Kraft, einige sogar rückwirkend.
Quelle: Gesetz zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011, BGBl. 2011 I S. 2592
Streit um Körperschaftsteuer-Guthaben beim Bundesverfassungsgericht
Haben GmbHs neben der Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens auch noch einen Anspruch auf Erstattung des Solidaritätszuschlags? Damit muss sich demnächst das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Hintergrund des Streits ist das Anrechnungsverfahren bei der Körperschaftsteuer, wie es bis zum Jahre 2000 noch in Kraft gewesen ist. Damit den Kapitalgesellschaften ihr Körperschaftsteuer-minderungspotential trotz des Übergangs zum Halbeinkünfteverfahren erhalten blieb, wurde das Ende 2000 mit Thesaurierungssteuer belastete verwendbare Eigenkapital in ein Körperschaftsteuer-guthaben umgewandelt. Dieses konnte die Gesellschaft während einer Übergangszeit von ursprünglich 15 Jahren (später 18 Jahren) abbauen. Beschloss die Gesellschaft die Ausschüttung dieses Kapitals, verringerte sich zugleich die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.
Ab2007ändertesichdasGesetz.StatteinesanteiligenAbbausdesGuthabensdurchAusschüttungenwirddiesesnuninnerhalbeinesAuszahlungszeitraumesvon2008bis2017inzehngleichenJahresbeträgenausgezahlt – allerdingsohneSolidaritätszuschlag.
An der Rechtmäßigkeit dieser Regelung hatte bereits der BFH seine Zweifel. Er stellte sogar fest, dass die Nichtberücksichtigung des Solidaritätszuschlages verfassungswidrig sei. Es würden diejenigen Steuerpflichtigen benachteiligt, die im Vertrauen auf die ursprüngliche Regelung davon abgesehen haben, durch Gewinnausschüttungen ihr Körperschaftsteuerguthaben aufzulösen. Ein sachlicher Grund für diese Benachteiligung sei nicht ersichtlich. Zwar hatte der Gesetzgeber dafür einige Gründe angeführt – Missbrauchsabwehr, Verwaltungsvereinfachung, Vorhersehbarkeit der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte – doch diese würden nicht die nachteilige Änderung für den Solidaritätszuschlag rechtfertigen. Wenn der Gesetzgeber durch eine bestimmte Regelung für einen Übergangszeitraum die Fortdauer des bisherigen Rechts bestätige, würde er einen besonderen Vertrauenstatbestand setzen. Eine Änderung dieser Regelung zu Lasten der Steuerpflichtigen sei nur zulässig, wenn erhebliche Gründe des Gemeinwohls dies gebieten. Solche Gründe erkannte der BFH allerdings nicht.
Hinweis: Ein Aktenzeichen für das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht liegt noch nicht vor. Unter Hinweis auf die Beschlussvorlage des BFH (Az. I R 39/10) können Einspruchsverfahren geführt werden, womit sich die Finanzämter allerdings in vergangener Zeit schwer getan haben. Bitte sprechen Sie uns an.
Quelle: BFH-Beschluss vom 10. August 2011, I R 39/10,
Geänderte Abgabefristen bei Zusammenfassender Meldung ab 2012 beachten
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) dient der Kontrolle durch die Finanzbehörden und soll die Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU sicherstellen. Unternehmer müssen eine ZM in folgenden Fällen beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen:
bei steuerfreien Warenlieferungen in andere EU-Staaten,bei Erbringung sonstiger Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland, wenn sich der Leistungsort nach der Grundregel am Sitz des Empfängers befindet oder wenn der Unternehmer als mittlerer Unternehmer bzw. erster Abnehmer an einem sog. innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft beteiligt ist.
Meldepflichtig sind auch pauschalierende Land- und Forstwirte, obwohl ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht steuerfrei sind. Ausgenommen sind umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.
DieFristzurAbgabeeinerZMändertsichab2012.DavonsindZMfürinnergemeinschaftlicheLieferungenbetroffen.GrundsätzlichmussfürdieseeineZMmonatlichabgegebenwerden.LagderUmfangderinnergemeinschaftlichenLieferungenbeinichtmehrals100.000 € imQuartal,konntedieZMauchquartalsweiseabgegebenwerden.Diesesog.Bagatellgrenzesinktab2012auf50.000 €.Dasbedeutet,dassmehrUnternehmeralsbisherzurmonatlichenAbgabeverpflichtetsind.BeiderPrüfung,obderneueGrenzbetragüberschrittenwird,müssenauchdieUmsätzeausinnergemeinschaftlichenLieferungendesJahres2011überblicktwerden.Dennnur,wennderGrenzbetragwederfürdaslaufendeKalendervierteljahrnochfüreinesderviervorangegangenenQuartaleüberschrittenwurde,bleibtesbeidervierteljährlichenAbgabepflicht.
Sobald im laufenden Quartal die Bagatellgrenze überschritten wird, muss der Unternehmer eine ZM für den laufenden Kalendermonat und ggf. für die bereits abgelaufenen Monate des betreffenden Quartals abgeben.
Hinweis: DieZMmussbiszum25.TagdesFolgemonatsandasBZStübertragenwordensein.EineDauerfristverlängerungistnichtmöglich.
DiegenanntenGrenzbeträgegeltennicht,sofernmeldepflichtigesonstigeLeistungenanUnternehmerimAuslanderbrachtwerden.DortbleibtesnachwievorbeidervierteljährlichenAbgabepflicht.SofernderUnternehmerwegeninnergemeinschaftlicherLieferungenohnehinzurmonatlichenAbgabederZMverpflichtetist,könnendieAngabenzudensonstigenLeistungenbereitsindieseMeldungaufgenommenwerden.
Hinweis: Nach wie vor sind Unternehmer, die keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, von der monatlichen bzw. vierteljährlichen Abgabe der ZM befreit, wenn folgende weitere Voraussetzungen vorliegen:
– der Gesamtumsatz hat im letzten Kalenderjahr 200.000 € nicht überstiegen und wird im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht darüber liegen,
– die meldepflichtigen innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland lagen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 15.000 € bzw. werden im laufenden Kalenderjahr diese Grenze nicht überschreiten und
– es wurden keine neuen Fahrzeuge an Abnehmer mit USt-IdNr. geliefert.
IndiesenFällenbrauchtdieZMerstbiszum25.TagnachEndedesKalenderjahresabgegebenwerden.
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