10 / 2019

Informationen für Mandanten und Freunde des Hauses 10/2019

  1. Musterrevision beim BFH: Wie kann der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes erbracht werden?
  2. BMF Amortisationsprognose

Sehr verehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

die nachfolgenden Hinweise empfehlen wir Ihrer Aufmerksamkeit. Die Hinweise können weder den
Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch gar ein Beratungsgespräch ersetzen. Wir möchten mit den
Ausführungen den Dialog mit Ihnen anregen. Selbstverständlich erfolgt diese Serviceleistung ohne
Berechnung.

1. Musterrevision beim BFH: Wie kann der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes erbracht werden?

Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 12.7.2019 – 3 K 3307/16 F mit der vorstehenden Frage intensiv auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis anhand eines Gutachtens erbracht werden kann, das auf dem „Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen“ beruht.
Im Rechtsstreit geht es dem Grunde nach darum, welche Gutachtenform für die hier anstehende Fragestellung zutreffend ist.
Diese Frage wird der BFH nun im anhängigen Revisionsverfahren klären müssen, AZ BFH IX R 25/19.

2. BMF Amortisationsprognose

BMF sieht eine Amortisationsprognose vor, falls ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährt. Eine solche Prognose ist grundsätzlich zu empfehlen, falls der Arbeitnehmer eine Fahrkarte des Fernverkehrs nicht nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, sondern z.B. auch für Fahrten bei einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzen kann. Grob gesagt, kann der Arbeitgeberzuschuss nur komplett steuerfrei ausgezahlt werden, sofern die ersparten Kosten für Einzeltickets die tatsächlichen Kosten der Fahrberechtigung erreichen oder übersteigen. Im Detail ist die Sache aber natürlich kompliziert.
Bitte beachten Sie die folgende Tabelle zur Amortisationsprognose. Damit können Sie schnell und einfach erkennen, welche steuerrechtlichen Folgen nach Auffassung des BMF sich aus welcher Prognose ergeben.

Amortisationsprognose lt. BMF-Schreiben vom 15.8.2019

Amortisationsprognose lt. BMF-Schreiben vom 15.8.2019

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