09 / 2011

Informationen für Mandanten und Freunde des Hauses 9/2011

1. Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“
2. Neue Kontrollen durch den Fiskus
3. Hinweise zum Jahreswechsel

Sehr verehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

die nachfolgenden Hinweise empfehlen wir Ihrer Aufmerksamkeit. Die Hinweise können weder den Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch gar ein Beratungsgespräch ersetzen. Wir möchten mit den Ausführungen den Dialog mit Ihnen anregen. Selbstverständlich erfolgt diese Serviceleistung ohne Berechnung.

1. Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“

Die gemeinsame Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern zur „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ hat ihren Bericht vorgelegt. Die Regierungskoalition hatte dieses Gremium mit dem Ziel ins Leben gerufen, Möglichkeiten einer Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung sowie eine Modernisierung des bestehenden Gruppenbesteuerungssystems zu prüfen. Die Experten untersuchten unter anderem verschiedene Modelle zur Abschaffung oder Neukonzeption der Mindestgewinnbesteuerung. Gegenstand der Prüfung war zudem der Ersatz der so genannten Organschaft durch ein Gruppenbesteuerungsmodell.

Die Ergebnisse des Berichts fließen in die weitere Arbeit einer gemeinsam von Frankreich und Deutschland gegründeten Projektgruppe ein, in der die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Systemen der Unternehmensbesteuerung beider Länder betrachtet werden.

Zu den Zielen dieser deutsch-französischen Zusammenarbeit gehört es, Rechtsangleichungen vorzuschlagen, die eine Annäherung der deutschen und französischen Bemessungsgrundlagen bei der Körperschaftssteuer ermöglichen. Die Angleichung des deutschen Systems wird sich vor allem auf den Bereich der Gruppenbesteuerung konzentrieren, da sich Frankreich bei der Mindestgewinnbesteuerung bereits weitgehend an deutschen Standards orientiert. Von deutscher Seite besteht die Erwartung, dass die Angleichung des deutsch-französischen Steuersystems auch die Arbeiten der EU-Kommission zur Schaffung einer einheitlichen europäischen körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage (GKB) fördern und die Chancen eines raschen Abschlusses dieses für Deutschland wichtigen Projektes erhöhen wird.

2. Neue Kontrollen durch den Fiskus

Bei Depot-Überträgen in Deutschland gibt es neue, einschränkende Vorschriften für die Banken:

Ab2012sinddieBankenverpflichtet,dieÜbertragungvonDepotsaufDrittedemFinanzamtzumeldenunterAngabedesNamensdesÜbertragenden(inkl.Steuer-Ident-Nr.)unddesEmpfängers.Damitsollen(bislangungemeldete)SchenkungenundErbschaftengegenüberdemFinanzamtoffengelegtaberauchvermiedenwerden43,Abs.1,Satz5undSatz6EStG).

Ab2013wirdeszusätzlicheKontrollmöglichkeitendesFiskusbeisog.NichtveranlagungsBescheinigungengeben.KünftigsinddieBankenverpflichtetauchdieKapitalerträgeandasBundeszentralamtfürSteuernzumelden,dieaufgrundeinerNV-BescheinigungvomKapitalertragsteuerabzugfreigestelltwarenbzw.beidenenaufgrunddieserBescheinigungbereitsgezahlteKapitalertragsteuererstattetwurde.DamitwirdesdemFinanzamtermöglicht,nachträglichzuüberprüfen,obdiebeiderBeantragungderNV-BescheinigunggemachtenAngabenhinsichtlichKapitaleinkünftenzutreffendwaren45d,Abs.1Nr.4EStGsowie§52a,Abs.16,Satz8EStG).

3. Hinweise zum Kalenderjahresende

Der demnächst anstehende Jahreswechsel ist ein optimaler Zeitpunkt, um steuerliche Gestaltungen umzusetzen. Auch angesichts anstehender steuerlicher Änderungen stellt sich die Frage, ob Gestaltungen auf betrieblicher Ebene noch im Jahr 2011 in Angriff genommen werden sollten, oder ob sie ins Jahr 2012 verschoben werden können. Die gleiche Frage stellt sich für steuerliche Gestaltungen im Privatbereich. Wichtig ist, dass die Steuerbelastung sowohl für das aktuelle Jahr als auch für die Zukunft optimal gestaltet wird.

 

UnternehmersolltenfolgendePunktebeiihrerSteuerplanungbeachten:


Abschreibungen nutzen

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden aufwandswirksam abgeschrieben. Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben.

FürkleineundmittlereUnternehmengibtesunterbestimmtenVoraussetzungendieMöglichkeit,Sonderabschreibungengewinnminderndzubeanspruchen.DieSonderabschreibungbeträgtimmerhin20%derAnschaffungs-oderHerstellungskostenundkannimJahrderInvestitionundindenfolgendenvierJahrenabgezogenwerden.ManmussdieSonderabschreibungalsonichtimErstjahrvornehmen,sondernkanndenGewinnübermehrereJahrehinwegglätten.DiereguläreAbschreibungkannzusätzlichzurSonderabschreibungbeanspruchtwerden.AndersalsbeiderregulärenAbschreibungistdieSonderabschreibungallerdingseineJahresabschreibung,d.h.siewirdunabhängigvomZeitpunktderAnschaffungoderHerstellungfürdasgesamteWirtschaftsjahrgewährt.DurchvorgezogeneInvestitionenkanndamitderGewinnerheblichgeschmälertwerden.

DieSonderabschreibungkommtfürallebeweglichenWirtschaftsgüterdesAnlagevermögensinBetracht.DasInvestitionsgutkannauchgebrauchterworbensein.EsmussimJahrderAnschaffungbzw.HerstellungundimnächstenWirtschaftsjahrzumindestens90 %betrieblichenZweckendienen.FernerdürfennurkleineundmittlereBetriebedieSonderabschreibungnutzen.WelcheBetriebedassind,wurdegesetzlichanhandbestimmterGrößenmerkmalefestgelegt.DiesemüssendieUnternehmenamEndedesWirtschaftsjahresvorderInvestitionerfüllen:

Betriebe und Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, können von der Sonderabschreibung profitieren, wenn der Vorjahresgewinn nicht über 100.000 € liegt.

BilanzierendeUnternehmenbekommendieSonderabschreibungdann,wenndasBetriebsvermögenamEndedesvorherigenWirtschaftsjahres235.000nichtübersteigt.

Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gilt schließlich als Grenze ein (Ersatz-) Wirtschaftswert von 125.000 €. Den Ersatzwirtschaftswert müssen Betriebe in den neuen Bundesländern beachten, allerdings nur den Anteil, der auf die Eigentumsflächen entfällt.

 

Hinweis:

Dieo.g.GrößenmerkmalebeziehensichaufInvestitionen,dienachdem31.Dezember2010durchgeführtwerden.

 

FolgendesBeispielzeigt,wiederbetrieblicheGewinndurchdiegezielteInanspruchnahmevonAbschreibungenbeeinflusstwerdenkann:

EineFirmakauftam15.Oktober2011eineneueFertigungsmaschineimWertvon40.000.DieFirmaermitteltihrenGewinndurchBilanzierung,undunterschreitetdiemaßgeblicheBetriebsvermögensgrenze.Sonderabschreibungenkönnendahergenutztwerden.DieMaschinehateinebetriebsgewöhnlicheNutzungsdauervon13Jahren.Jenachdem,wiediebetrieblicheErtragssituationaussieht,gibtesfolgendeMöglichkeitenzurGewinnsteuerung:

 

 

AfA-Methode

Höhe der AfA und Gewinnauswirkungen in 2011

Inanspruchnahme der linearen AfA

777 €

Sonderabschreibungnach§7gEStGinKombinationmitlinearerAfA

8.777 €

Teilweise Sonderabschreibung in Kombination mit linearer Abschreibung

4.777 €

 

 

Investitionsabzugsbetrag

ZumTeilerheblicheGewinnminderungensinddurchdenInvestitionsabzugsbetragmöglich.SollindennächstendreiWirtschaftsjahreninbeweglichesabnutzbaresAnlagevermögeninvestiertwerden,mindertderInvestitionsabzugsbetraginHöhevonbiszu40%dergeplantenAnschaffungs-oderHerstellungskostendensteuerlichenGewinn.DenInvestitionsabzugsbetragdürfenGewerbetreibende,FreiberuflerundLand-undForstwirtenutzen.ÄhnlichwiebeiderSonderabschreibungsollennurkleineundmittlereBetriebegefördertwerden,sodassauchhiergewisseGrößenmerkmaleindemJahr,indemderAbzugsbetraggeltendgemachtwerdensoll,nichtüberstiegenwerdendürfen(WertegültigabWirtschaftsjahr2011):

 

bilanzierende Selbständige und Gewerbetreibende: Betriebsvermögen maximal 235.000 €

Einnahmen-Überschussrechner: Gewinn maximal 100.000 €

 

 

Land- und Forstwirte: Wirtschaftswert/ Ersatzwirtschaftswert maximal 125.000 €

Neben den Betriebsgrößen müssen noch weitere Voraussetzungen beachtet werden, damit der Investitionsabzugsbetrag genutzt werden kann:

 

 

DasInvestitionsgutmussnochmindestenseinWirtschaftsjahrnachdemJahrseinerAnschaffungfastausschließlichd.h.zumindestens90 %betrieblichgenutztwerden.FahrzeugeimBetriebsvermögen,fürdiederUnternehmerdie1%-Regelunganwendet,scheidendamitaus.

 

 

Die Investitionsabsicht muss man dem Finanzamt nachweisen. Ausreichend ist es, das Investitionsgut seiner Funktion nach zu benennen. Wer sich bspw. neue Computer oder Drucker anschaffen möchte, teilt das dem Finanzamt durch die Bezeichnung „Bürotechnik-Gegenstand“ mit. Begünstigt wäre es dann auch, wenn stattdessen Faxgeräte oder Kopierer angeschafft werden würden. Schädlich wäre hingegen die Anschaffung von Büromöbeln. Die erforderlichen Aufzeichnungen (Funktion des Investitionsguts, voraussichtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten) müssen bereits der Steuererklärung beigefügt werden.

 

 

Der maximale Investitionsabzugsbetrag pro Betrieb liegt bei 200.000 €. Das gilt für alle Unternehmen. In diese Grenze müssen auch alle noch nicht in Anspruch genommene Abzugsbeträge aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren einbezogen werden.

 

ImJahrderInvestitionmussderInvestitionsabzugsbetragaußerhalbderBilanzgewinnerhöhendhinzugerechnetwerden.DerUnternehmerhataberimselbenJahrdasWahlrecht,dieAnschaffungs-oderHerstellungskostenaufwandswirksamzukürzenundzwarmaximalinHöhedesAbzugsbetrags.

Hinweis:

Verbleibt nach der Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Betrag, der 410 € nicht übersteigt, kann dieser nach den Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden.

 

WirdnichtodernichtingeplanterHöheinvestiertodergegeneinedero.g.Voraussetzungenverstoßen,mussderInvestitionsabzugsbetraginsoweitimJahrseinesAbzugsrückgängiggemachtwerden.DerSteuerbescheiddesAbzugsjahreswirdgeändert.

Folgendes Beispiel zeigt, welche Gewinnauswirkungen sich durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und darauf folgender Sonderabschreibungen ergeben:

Beispiel:
EinZahnarztmöchteimJahr2011ineinenweiterenZahnarztstuhlinvestieren.DieKostenbelaufensichauf20.000.BereitsimJahr2010hatereinenInvestitionsabzugsbetraginHöhevon40%dergeplantenAnschaffungskosten,d.h.inHöhevon8.000,gebildet.ImSeptember2011wirddannwiegeplantinvestiert.SteuerlicheAuswirkungenergebensichwiefolgt:

2010:

Investitionsabzugsbetrag: 20.000 € x 40 %

Gewinnminderung in 2010

 

 

./. 8.000 €

2011:

Auflösung Investitionsabzugsbetrag

MinderungAnschaffungskosten:

lineare Abschreibung (monatsgenau):

10 % von 12.000 € (20.000 € ./. 8.000 €) x 4/12

Sonder-Abschreibung: 20 % von 12.000 € (20.000 € ./. 8.000 €)

Gewinnminderung in 2011

 

+ 8.000 €

./. 8.000 €

 

./. 400 €

./. 2.400 €

./. 2.800 €

Gewinnauswirkung insgesamt

./. 10.800 €

Gewinnauswirkung ohne Investitionsabzugsbetrag (lineare Abschreibung und Sonderabschreibung)

./. 4.667 €

 

 

Schuldzinsenabzug sichern

EinzelunternehmenundPersonengesellschaftenkönnengrundsätzlichihrebetrieblichenSchuldzinsengewinnminderndabziehen.Einschränkungengibtesallerdingsdann,wennsichzumBilanzstichtagÜberentnahmenergeben.DasistderFall,wenndieEntnahmendeslaufendenWirtschaftsjahresdenGewinnunddieEinlagenübersteigen.SaldenausVorjahrenwerdenberücksichtigt.TrotzÜberentnahmengibteskeineAbzugsbeschränkungenfürSchuldzinsen,dieausderFinanzierungvonAnlagevermögenstammen.

Noch vor Ende des Wirtschaftsjahres können Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dazu muss geprüft werden, ob Überentnahmen vorliegen, d.h. wie hoch der voraussichtliche Gewinn oder Verlust sowie die Entnahmen und Einlagen ausfallen. Überentnahmen können, soweit wirtschaftlich sinnvoll, durch folgende Alternativen beseitigt werden:

 

Entnahmen stoppen,

vor dem Bilanzstichtag Bar- und Sacheinlagen leisten,

Gewinne ins aktuelle Wirtschaftsjahr verlagern oder

zukünftig verstärkt Anlagevermögen refinanzieren.

Hinweis:

Vor dem BFH ist derzeit noch die Rechtsfrage anhängig, ob gezielte Einlagen in den letzten Tagen des Wirtschaftsjahres und Wiederentnahmen in den ersten Tagen des neuen Jahres Gestaltungsmissbrauch sind. Solche Gestaltungen sind daher nur mit Vorsicht zu wählen.

 

Thesaurierungsbegünstigung

SteuerpflichtigekönnennichtentnommenebetrieblicheGewinneaufAntragganzoderteilweisemiteinemSteuersatzvon28,25%(mitSolidaritätszuschlag29,8%,ggf.zzgl.Kirchensteuer)versteuernlassen.Voraussetzungist,dassderBetriebseinenGewinndurchBilanzierungermittelt.NebenEinzelunternehmernkönnendavonauchMitunternehmerprofitieren,derenGewinnanteilmehrals10 %odermindestens10.000beträgt.

DergünstigeSteuersatzgiltnurfürGewinnanteile,dienichtentnommenwerden,d.h.imUnternehmenbelassenwerden(sog.Thesaurierung)undfürInvestitionenbereitstehen.DerAntragaufdieThesaurierungsbegünstigungwirderstmitAbgabederpersönlichenEinkommensteuererklärunggestelltundkannbiszurRechtskraftderSteuerfestsetzungdesFolgejahreszurückgenommenwerden.

Hinweis:

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, sollten rechtzeitig zur Bilanzierung wechseln, wenn sie die Thesaurierungsoption in Anspruch nehmen möchten. Das hat Vor- aber auch Nachteile. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Wechsel zur Bilanzierung für Sie vorteilhaft ist.

 

Sollte es in irgendeinem Jahr nach der erstmaligen Inanspruchnahme der Thesaurierungsoption zu einer Überentnahme kommen, muss der ursprünglich thesaurierte Betrag nachversteuert werden. Der Steuersatz für eine Nachversteuerung beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Steuerbelastungseffekt steigt dadurch für die ursprünglich thesaurierten Beträge auf über 48 %. Zu Überentnahmen kommt es, wenn die Entnahmen den Gewinn zuzüglich der Einlagen des aktuellen Jahres übersteigen. Es spielt dabei keine Rolle, ob in den Vorjahren weit weniger entnommen wurde, als Gewinn erzielt oder Einlagen getätigt wurden. Aber auch weitere Fälle, wie etwa bei einer Betriebsveräußerung oder –aufgabe, können Nachsteuer auslösen.

 

Hinweis:

Die Thesaurierungsoption lohnt sich grundsätzlich erst dann, wenn der persönliche Steuersatz des Unternehmers über 30 % liegt. Darüber hinaus sollte in den nächsten Jahren nicht mit Überentnahmen gerechnet werden, um eine kurzfristige Nachversteuerung zu vermeiden. Günstig ist, wenn der Steuerpflichtige notfalls auch auf andere Einkunftsquellen zurückgreifen kann.

Nur wenn sich die Nachversteuerung über mehrere Jahre hinweg vermeiden lässt, macht der Steuerstundungseffekt der Thesaurierung die zusätzliche Steuerlast einer Nachversteuerung wett.

 

Wer eine Gewinnthesaurierung für das Jahr 2011 plant, kann jetzt noch Vorkehrungen treffen, um die Thesaurierungsvergünstigung optimal zu erreichen und eine Nachversteuerung möglichst lange hinauszuschieben. Zunächst muss für jeden selbständigen Betrieb und für jeden Mitunternehmeranteil gesondert geprüft werden, ob die Thesaurierung überhaupt in Betracht kommt. Möglichst hohe thesaurierungsfähige Gewinne können durch einen Entnahmestopp erreicht werden, sofern das auch aus wirtschaftlicher Sicht möglich ist. Alternativ kommen auch Einlagen zur Kompensierung der bisherigen Entnahmen in Betracht. Diese Maßnahmen können grundsätzlich nicht als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden, denn sie stärken das Betriebskapital. Steuerpflichtige, die mehrere Betriebe oder Mitunternehmeranteile haben, können Geld oder Wirtschaftsgüter zwischen den einzelnen Betrieben transferieren, was bei dem einen Betrieb zu einer Entnahme und bei dem anderen Betrieb zu einer Einlage führt. Die Entnahmen sollten bei Betrieben erfolgen, für die die Thesaurierungsbegünstigung ohnehin nicht in Betracht kommt.

Steuerpflichtige, die erst im Jahr 2012 die Thesaurierungsoption erwägen, können schon im Wirtschaftsjahr 2011 Vorbereitungen treffen. Dazu gehören vor allem Zusatzentnahmen, sofern sie überhaupt gesellschaftsrechtlich durchführbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Mit diesen kann man sich ein persönliches Finanzpolster für den privaten Bedarf und private Steuerzahlungen schaffen, um die Entnahmen in den Folgejahren wegen der drohenden Nachversteuerung so gering wie möglich zu halten. Bei Entnahmen muss im Gegenzug aber auch die Schuldzinsenproblematik bedacht werden.

Hinweis:

Eine gute Vorbereitung ist bei der Thesaurierungsoption uneingeschränkt zu empfehlen. Lassen Sie sich dazu von uns beraten!

 

Pauschalsteuer für Geschenke

GeschenkeerhaltenzwardieFreundschaft,sindaberaussteuerlicherSichteinrechtkomplexesThema.SostelltsichfürdenZuwendendendieFrage,oberdieKostendafüralsBetriebsausgabenabsetzenkann.DerBeschenktewiederummussdieSachzuwendungmöglicherweisealsEinnahmebzw.geldwertenVorteilversteuern.UmLetztereszuvermeiden,gibtesfürdenSchenkerdieMöglichkeit,dieSteuerfürdenEmpfängerpauschalzuübernehmen,quasimitzuschenken.

Die Übernahme der Steuer ist auf Sachzuwendungen bis maximal 10.000 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr begrenzt. Die Pauschalsteuer beträgt 30 %. Wird der Antrag gestellt, muss die Pauschalsteuer für alle in einem Wirtschaftsjahr gewährten Sachzuwendungen abgeführt werden, jedoch getrennt nach den Empfängerkreisen „Geschäftsfreunde“ und „eigene Arbeitnehmer“.

SolldiePauschalbesteuerungnochimJahr2011angewandtwerden,müssenbestimmteFristenbeachtetwerden.BeiGeschenkenanGeschäftsfreundemussdieSteuermitderletztenLohnsteueranmeldungdesWirtschaftsjahresabgeführtwerden.BeiSachzuwendungenaneigeneArbeitnehmergiltalsletzterTermindieÜbermittlungderelektronischenLohnsteuerbescheinigung,alsospätestensder28.Februar2012.

Hinweis:

NachVerwaltungsauffassungistdiePauschalsteuer,soferndavonGebrauchgemachtwird,aufalleZuwendungenmiteinemWertvonüber10anzuwenden.DassdieFinanzverwaltungnichtaufdieGrenzevon35zurückgreift,istnichtunumstritten.

Die Anwendung der Pauschalierungsbesteuerung sollte sorgfältig überlegt werden. Wir informieren Sie gern!

 

 

ArbeitslohnumwandlungundsteuerfreieGehaltsbestandteile

Zum Ende des Kalenderjahres stehen oftmals Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen an. Arbeitgeber könnten daher prüfen, ob und bzw. inwieweit diese für steuerbegünstigte Zuwendungen an den Arbeitnehmer genutzt werden können. Diese sind nicht nur steuerlich begünstigt, sondern auch in den meisten Fällen sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass Lohnnebenkosten gespart werden können.

 

 

 

 

 

 

 

IndenmeistenFällensinddieZuwendungennurdannbegünstigt,wennsiezusätzlichzumohnehingeschuldetenArbeitslohngezahltwerden.EinebloßeGehaltsumwandlungistnurmöglichfürBeiträgezurbetrieblichenAltersvorsorgeundfürbetrieblicheVermögensbeteiligungen.ZwischenzeitlichhatdieFinanzverwaltungihrestrengeAnsichtzursteuerschädlichenArbeitslohnumwandlunggelockert.SteuerbegünstigteLeistungenwerdennunauchanerkannt,wennsieauffreiwilligeSonderzahlungenangerechnetwerden.Dafürkommenz.B.freiwilliggeleistetesWeihnachtsgeldodereineBonuszahlunginBetracht.

Folgende steuerbegünstigte Zuwendungen kommen in Betracht:

 

Benzin- und Sachgutscheine bis 44 € pro Monat,

 

 

Sach-undBarzuwendungenzurVerbesserungdesallgemeinenGesundheitszustandsundderbetrieblichenGesundheitsförderungbis500proMitarbeiterundJahr,

 

 

Essenmarken,

 

 

Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/ Jobtickets,

 

 

Übernahme Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder,

 

 

Handyüberlassung.

 

Hinweis:

EsgibtnochweiteresteuerbegünstigteZuwendungenanArbeitnehmer.WirberatenSiegern!

 

FreiberuflersolltenFolgendesbeachten:

 

Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben

Bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung spielt der Zahlungseingang bzw. –ausgang eine große Rolle. Freiberufler, die im Jahr 2011 einen vergleichsweise hohen Gewinn erwirtschaftet haben, sollten ausstehende Rechnungen noch dieses Jahr begleichen. Zahlungseingänge können ins Jahr 2012 verlagert werden, indem die Rechnung erst im nächsten Jahr gestellt wird.

Zeichnet sich für das Jahr 2011 eher ein Verlust oder ein geringerer Überschuss ab? Dann sollten ausstehende Rechnungen, soweit überhaupt möglich, erst im Jahr 2012 bezahlt werden. Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen sollten möglichst umgehend geschrieben bzw. angemahnt werden.

Hinweis:

Sofern im Jahr 2011 Verluste drohen oder noch Verlustvorträge aus Vorjahren vorhanden sind, sollten Sie in Erwägung ziehen, geplante Veräußerungen oder Entnahmen, z.B. durch Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem gewillkürten Betriebsvermögen ins Privatvermögen, umzusetzen. Die dabei aufgedeckten stillen Reserven können mit den Verlusten verrechnet werden, so dass diese unterm Strich nicht zu einer Steuerbelastung führen.

 

Trotz der möglichen Einkünfteverlagerung zum Jahreswechsel muss eine Ausnahmeregel für regelmäßig wiederkehrende Leistungen beachtet werden. Dazu gehören v.a. Mieten, Leasingraten oder die Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Solche Einnahmen oder Ausgaben müssen dem Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugerechnet werden, wenn sie binnen zehn Tagen vor oder nach dem Ende des Kalenderjahres geleistet werden. Soll bspw. bei einer guten Ertragslage die Büromiete für den Monat Januar 2012 ins Jahr 2011 vorgezogen werden und wird bereits am 23. Dezember 2011 gezahlt, gehört sie trotzdem zu den Betriebsausgaben des Jahres 2012.

 

HinweisefürKapitalgesellschaftenundihreGesellschafter

 

 

Vereinbarungen mit Gesellschaftern prüfen und steuerlich optimieren

Bestehende Leistungsbeziehungen zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und eventuell angepasst werden. Dazu bietet sich der anstehende Jahreswechsel geradezu an, denn jetzt kann das Jahresergebnis noch beeinflusst und die Verhältnisse für die Zukunft geregelt werden.

Im Vordergrund steht vor allem die Prüfung, ob verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Um diese zu vermeiden, müssen die vereinbarten Bedingungen zwischen Gesellschaft und Anteilseigner angemessen sein. Hat der Gesellschafter eine beherrschende Stellung inne, müssen die Vereinbarungen obendrein rechtswirksam und klar sein sowie im Voraus getroffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Blickpunkt des Finanzamtes stehen bei einer Prüfung besonders die folgenden Gesellschafter-verträge, denn sie werden besonders häufig vereinbart und bieten genügend Aufgriffspunkte für verdeckte Gewinnausschüttungen:

 

Anstellungs- und Tantiemeverträge mit Geschäftsführern,

 

 

Pensionszusagen,

Miet- und Pachtverträge,

 

 

 

Kaufverträge.

 

Hinweis:

Die Rechtsprechung im Bereich der o.g. Vertragsbeziehungen entwickelt sich ständig fort und auch die Finanzverwaltung ändert ihre Handhabung. Deswegen lohnt es sich, solche Verträge von uns überprüfen zu lassen. So können Verstöße gegen steuerliche „Spielregeln“ aufgedeckt und ggf. noch geheilt werden.

 

 

Gesellschafter-Darlehen: Verzinsung vereinbaren

Gibt der Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen ohne einen Zins zu fordern, muss die GmbH die Verbindlichkeit grundsätzlich gewinnerhöhend abzinsen. Die Gewinnerhöhung kann zum Teil erheblich ausfallen, etwa wenn das Darlehen eine unbestimmte Laufzeit hat. Von der Abzinsungspflicht sind auch unverzinsliche Darlehen mit unbestimmter Laufzeit betroffen, die eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben. Das bestätigte kürzlich der BFH.

Die Abzinsung kann vermieden werden. Dafür ist eine geringe Verzinsung, z.B. in Höhe von 1 %, ausreichend. Zum Jahresende sollte daher geprüft werden, ob die Vereinbarung einer Verzinsung in Betracht kommt.

 

HinweisefürArbeitnehmer:

 

 

Steuererklärungen für 2007 abgeben

Steuerpflichtige,dienurEinkünfteausnichtselbständigerTätigkeithaben,brauchenkeineSteuererklärungbeimFinanzamtabgeben.InvielenFällenlohntsichdastrotzdem,denndamitkannmansichzuvieleinbehalteneLohnsteuervomFiskuszurückholen.Arbeitnehmerhabendafür4JahreZeit.SteuererklärungenundAnträgeaufArbeitnehmer-SparzulagefürdasJahr2007sindspätestensbiszum31.Dezember2011beimFinanzamteinzureichen.

Hinweis:

Viele Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, bspw. wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren gewählt haben oder wenn ein Freibetrag im Lohnsteuerabzug geltend gemacht wurde. Die Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn Lohnersatzleistungen gezahlt wurden, wie etwa Kurzarbeiter-, Eltern- oder Arbeitslosengeld. Die Abgabefrist endet grundsätzlich am 31. Mai des Folgejahres.

AlleSteuerpflichtigenhabenfolgendeMöglichkeiten,ihreSteuerlastzumJahresendezuminimieren:

 

Abgeltungsteuer: Antrag auf Verlustbescheinigung bis 15. Dezember prüfen

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Der Verlustausgleich ist nur mit anderen positiven Kapitalerträgen möglich. Eine weitere Beschränkung beim Verlustausgleich gibt es für Aktiengeschäfte. Diese Verluste können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Hinweis:

Bei Verlusten aus Aktienverkäufen muss unterschieden werden, wann die Aktien gekauft wurden. Erfolgte die Anschaffung vor dem 1. Januar 2009, ist der Verlust einkommensteuerlich unrelevant, da zwischenzeitlich die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Eine Ausnahme gibt es nur für wesentliche Beteiligungen. Für Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, gilt die Spekulationsfrist nicht. Verluste und Gewinne wirken sich unabhängig von der Haltedauer steuerlich aus.

 

DieVerlusteausKapitaleinkünftenwerdenzunächstdurchdasKreditinstitutverrechnet.DortwerdenfürjedenKundenggf.zweiVerlustverrechnungstöpfegeführt,einenfürVerlusteausAktienveräußerungenunddenanderenfürsonstigenegativeErträge.StehendenVerlusteninnerhalbdesJahresentsprechendeErträgegegenüber,werdensiemitdenenverrechnet.FürdieErträgewirdsodannentsprechendwenigerAbgeltungsteuereinbehalten.IstdieVerlustverrechnunginnerhalbdesJahresnichtmöglich,sogibteszweiAlternativen.EntwederdienichtausgeglichenenVerlusteträgtdieBankautomatischinsnächsteJahrvor,sodassderAnlegerdiesenmitErträgendesnächstenJahresverrechnenkann,oderderSteuerpflichtigestellteinenAntragaufErteilungeinerVerlustbescheinigung.EntscheidetsichderSteuerpflichtigefürdieseAlternative,löschtdieBankdenaktuellenVerlustverrechnungstopfunderteiltihmeineBescheinigung,diedieHöhedernochnichtverrechnetenVerlusteausweist.DieseVerlustbescheinigungmussderSteuerpflichtigemitseinerSteuererklärungeinreichen.DasFinanzamtberücksichtigtdiesedannimRahmenseinerVeranlagung.FüraktuelleVerlustemussdieserAntragbiszum15.Dezember2011gestelltwerden.

 

 

Der Antrag auf Verlustbescheinigung lohnt sich immer dann, wenn zum Ausgleich noch andere positive Kapitalerträge aus anderen Quellen, z.B. aus einem Depot bei einer anderen Bank, zur Verfügung stehen. Diese müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden, damit das Finanzamt die Verrechnung durchführen kann. Wenn dann immer noch ein Verlust verbleibt, wird dieser in den nächsten Veranlagungszeitraum vorgetragen. Eine Berücksichtigung beim Kapitalertragsteuerabzug im Folgejahr seitens der Bank ist für diesen noch nicht ausgeglichenen Verlust nicht möglich.

Hinweis:

Wir beraten Sie gern, ob der Antrag der Verlustbescheinigung für Sie sinnvoll ist.

 

Kapitaleinkünfte: Altverluste nutzen

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften wurde ab 2009 durch die Abgeltungsteuer grundlegend geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt zählten Veräußerungsgewinne und –verluste aus Aktien und anderen Wertpapieren noch nicht zu den Kapitaleinkünften. Das hat sich ab 2009 geändert.

Für Verluste aus Wertpapiergeschäften, die im Jahr 2008 nicht mehr mit Gewinnen ausgeglichen werden konnten, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Diese noch vorhandenen Verluste können bis einschließlich 2013 mit aktuellen positiven Einkünften aus der Veräußerung von Aktien und sonstigen Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Nach 2013 ist der Verlustausgleich auf andere Veräußerungsgeschäfte, wie etwa Grundstücksverkäufe, beschränkt.

Vorhandene Altverluste sollten bereits jetzt soweit möglich zum Ausgleich mit anderen Kapitaleinkünften genutzt werden, z.B. indem bereits vorhandene Wertpapiere mit Gewinn veräußert werden. Der realisierte Gewinn kann durch den Verlust kompensiert werden, so dass im Ergebnis nichts zu versteuern ist. Nach erfolgtem Verkauf können die verkauften Wertpapiere ggf. erneut gekauft werden. Alternativ dazu können auch festverzinsliche Wertpapiere kurz vor dem Zinszahlungstermin veräußert werden. Die erhaltenen Stückzinsen zählen zum steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn und können zur Verlustkompensation genutzt werden.

 

Verbilligte Vermietung: Höhe der Miete prüfen und ggf. anpassen

Die Vermietung an Angehörige erfolgt in der Regel zu einem günstigen Mietpreis. Vermieter müssen allerdings beachten, dass sie nicht zu günstig vermieten, denn sonst unterstellt das Finanzamt eine teilentgeltliche Vermietung und erkennt die Kosten nur zum Teil an.

Ob eine teilentgeltliche Vermietung vorliegt oder nicht, hängt davon ab, wie hoch das marktübliche Entgelt für die vermietete Wohnung wäre. Dieses lässt sich am einfachsten aus dem aktuellen Mietpreisspiegel ableiten, der allerdings in vielen Fällen nicht vorliegt. Dann muss die marktübliche Miete unter Zuhilfenahme vergleichbarer Objekte hergeleitet werden.

Derzeit geht die Finanzverwaltung von vollentgeltlicher Vermietung aus, wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 % der Marktmiete beträgt. Liegt sie unter der 75 %-Grenze, beträgt aber noch mindestens 56 %, kann eine Kürzung der Werbungskosten vermieden werden, wenn dem Vermieter eine positive Totalüberschussprognose gelingt. Kann diese nicht nachgewiesen werden oder unterschreitet das Entgelt die 56 %-Grenze, kürzt das Finanzamt unvermeidlich die Werbungskosten.

Es ist geplant, ab 2012 eine entgeltliche Vermietung anzunehmen, wenn die tatsächliche Miete mindestens 66 % der Marktmiete beträgt. Liegt sie darunter, muss der Vermieter die Kürzung der Werbungskosten hinnehmen.

 

 

 

 

 

Hinweis:

Ob die geplante Änderung tatsächlich in Kraft tritt, ist wegen des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens unsicher. Vermieter sollten aktuelle Entwicklungen im Auge behalten

und eine Anpassung der derzeit vereinbarten Miete prüfen. Doch auch ohne die anstehende Gesetzesänderung sollten Mietverhältnisse an Angehörige überprüft werden. Ggf. besteht Anpassungsbedarf wegen einer geänderten Marktmiete, die zu einem Unter- bzw. Überschreiten der aktuellen Grenzwerte führen könnte. Auch die Vertragsgestaltung und –durchführung sollte hinsichtlich der Fremdüblichkeit unter die Lupe genommen werden, denn Verträge mit Angehörigen prüft das Finanzamt sehr genau. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

 

Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen optimal nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Mini-Jobs im Privathaushalt und Handwerkerleistungen werden steuerlich durch einen direkten Steuerabzug gefördert. Die folgende Übersicht gibt die aktuellen Abzugsbeträge wieder:

 

 

 

 

 

Begünstigte Aufwendungen

Abzugshöchstbetrag

Mini-Jobs im Privathaushalt

maximalsteuerbegünstigt

2.550 €

Steuerermäßigung

20 %

maximaler Steuerabzug

510 €

SozialversicherungspflichtigeBeschäftigungimHaushalt,haushaltsnaheDienstleistungen,haushaltsnahePflegedienst-undBetreuungsleistungenfürPflegebedürftige,Heimunterbringung

maximal steuerbegünstigt

20.000 €

Steuerermäßigung

20 %

maximalerSteuerabzug

4.000 €

Handwerkerleistungen

maximal steuerbegünstigt

6.000 €

Steuerermäßigung

20 %

maximaler Steuerabzug

1.200

 

DiehiergenanntenAbzugsbeträgekönnennebeneinandersteuerlichgeltendgemachtwerden,allerdingsnichtfüreinunddieselbeDienstleistung.LebenEhegattenineinergemeinsamenWohnung,dürfensiedieAbzugsbeträgehaushaltsbezogennureinmalabziehen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen von den Handwerkerleistungen unterschieden werden, da für beide ein gesonderter Abzug in Betracht kommt:

 

ZudenhaushaltsnahenDienstleistungengehörendieTätigkeiten,diegewöhnlichdurchMitgliederdesprivatenHaushaltserledigtwerdenundinregelmäßigen(kürzeren)Abständenanfallen.Dassindz.B.dieKostenfüreinenPflegedienst,Wohnungsreinigung,GartenpflegearbeitenoderFensterputzer.BegünstigtsindauchUmzugskosten.EbensokönnenMieteroderInhabervonEigentumswohnungendieSteuerermäßigungfürDienstleistungenamGemeinschaftseigentum,wieetwafürGartenpflegeundHausmeister,abziehen.DieentsprechendenArbeitenmüssendazuinderJahresabrechnunggesondertaufgeführtoderdurcheineBescheinigungdesVermieters/Verwaltersnachgewiesenwerden.

 

 

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, wie etwa Tapezier-, Maler-, Sanitär-, Fliesenleger- oder Maurerarbeiten. Auch Kontrollaufwendungen sind begünstigt, wie etwa die Gebühr für den Schornsteinfeger oder die Kontrolle der Blitzschutzanlagen. Die Kosten für die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen zählen nach Verwaltungsauffassung nicht dazu. Bei Handwerkerleistungen sind stets nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten begünstigt. Materialkosten bleiben unberücksichtigt

 

Vereinbaren Angehörige, die in einem Haushalt zusammenleben, ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, wird es steuerlich nicht anerkannt. Lebt der Angehörige in seinem eigenen Haushalt, muss die Vereinbarung fremdüblich sein.

Der Steuerabzug ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung unbar auf das Empfängerkonto leisten. Eine Dokumentation der Zahlung muss gegenüber den Finanzbehörden grundsätzlich nicht erfolgen. Dennoch sollten die Belege für eventuelle Rückfragen des Finanzamts bereit gehalten werden. Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gilt als Nachweis die Bescheinigung der Minijob-Zentrale.

 

 

Hinweis:

Prüfen Sie jetzt, ob Sie die jeweiligen Höchstbeträge für das laufende Kalenderjahr schon ausgeschöpft haben. Sofern das der Fall sein sollte, können anstehende Dienst- und Handwerkerleistungen eventuell auf das nächste Jahr verschoben werden. Ist der Höchstbetrag noch nicht erreicht, können bspw. Handwerker noch jetzt beauftragt werden, so dass die Leistung noch bis zum Jahreswechsel erbracht wurde und die Rechnung noch dieses Jahr bezahlt werden kann. Der steuerliche Abzug ist nur im Zahlungsjahr möglich.

 

Kinderbetreuungskosten: Höchstbeträge ausschöpfen

KostenfürKinderbetreuungkönnenunterbestimmtenVoraussetzungeninHöhevon2/3derKosten,maximal4.000jeKind,steuerlichgeltendgemachtwerden.DiefolgendeTabellestelltdieverschiedenenAbzugsmöglichkeitendar:

 

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Variante 4

ArtderKosten

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes

Aufwendungen für haushalts-nahe Kinder- betreuung

Voraussetzungen bei den Eltern

erwerbstätige Eltern/

Allein-erziehende

Mischfälle“: erwerbstätig + krank/behindert/Aus-bildung; Alleinerziehende: krank/ behindert/ Ausbildung

alle Eltern begünstigt

alle Eltern begünstigt

Altersgrenze der Kinder

0 – 14 Jahre

3 – 6 Jahre

keine Altersgrenze

Rechnung/Arbeitsvertrag, Überweisungsbelege

Erforderlich

Zuordnung, Abzugsmöglichkeit

Werbungskostenbzw.Betriebs-ausgaben:

2/3 der Aufwendungen, max. 4.000 € je Kind

Sonderausgaben: 2/3 der Aufwendungen, max. 4.000 € je Kind

Steuerer-mäßigung auf Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigung und Dienst-leistungen

 

Hinweis:

Esistgeplant,ab2012dieAbzugsmöglichkeitenfürKinderbetreuungskostenzuvereinfachen.KünftigsollesnichtmehraufdenErwerbsstatusderElternankommen,sondernnurnochaufdasKindesalter.KostenfürKinderbetreuungsollendannnurnochalsSonderausgabenabzugsfähigsein,derWerbungskosten-oderBetriebsausgabenabzugentfiele.DieSteuerermäßigungwirdgewährt,wenndaszubetreuendeKindzwischen0und14Jahrenaltist.

Noch ist derzeit nicht klar, ob die Gesetzesänderung tatsächlich umgesetzt wird. Sollte es soweit kommen, profitieren davon vor allem Eltern, die nicht berufstätig sind bzw. sich auch nicht in einer Ausbildung befinden. Sie können Kinderbetreuungskosten derzeit nur vom 3. bis zum 6. Lebensjahr des Kindes steuerlich absetzen. Ab 2012 würde diese Einschränkung entfallen. Kinderbetreuungskosten, die im Jahr 2011 wegen der Altersgrenze nicht abgezogen werden können, können sich durch verzögerte Zahlung im Jahr 2012 steuerlich auswirken.

 

Zu den Kinderbetreuungskosten gehören insbesondere die Kosten für:

 

einen Kindergarten-, Krippen- oder Hortplatz,

 

 

für Tagesmütter oder Ganztagespflegestellen,

 

 

eine Aufsichtsperson bei der Erledigung der Schulaufgaben oder

 

 

die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, soweit sie auf die Kinderbetreuung entfällt.

 

 

Nicht zu den Kinderbetreuungskosten gehören generell Aufwendungen für Unterricht (z.B. Nachhilfe- oder Fremdsprachenunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z.B. Musikunterricht) sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Verpflegungsaufwendungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Kinderbetreuungskosten können nur dann abgezogen werden, wenn auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt wird und die Betreuungsleistung durch Rechnung belegt werden kann. Rechnung und Überweisungsbeleg müssen dem Finanzamt nicht automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden, sollten allerdings für eventuelle Rückfragen des Finanzamts bereit gehalten werden.

Überprüfen Sie, ob der Höchstbetrag von 4.000 € pro Kind bereits überschritten wurde. Die Höchstbeträge können durch verzögerte oder vorgezogene Zahlung im Jahr 2011 bzw. 2012 optimal genutzt werden. Wir beraten Sie dazu gerne!

 

Einkünfte-undBezügegrenzebeimKindergeldbeachten

Volljährige Kinder dürfen 8.004 € verdienen, ohne dass den Eltern das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gestrichen wird. Auf die Einhaltung dieser Grenze sollte genau geachtet werden, denn auch bei nur geringfügiger Überschreitung kommt es zu einer Kürzung in voller Höhe.

Hinweis:

Die Bundesregierung plant, die Einkünfte- und Bezügegrenze ab 2012 zu streichen. Dann soll Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag während der ersten Berufsausbildung unabhängig vom Kindeseinkommen gewährt werden. Ob die Änderung tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar.

Eltern erwachsener Kinder mit Anspruch auf Kindergeld sollten die Einkünfte und Bezüge ihres Sprösslings im Auge behalten. Bewegen sich diese im Jahr 2011 voraussichtlich im Grenzbereich, sollten ggf. Einkommensverlagerungen ins nächste Jahr geprüft werden. Wir beraten Sie dazu gern!