Geschenk

(§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)

 
Freigrenze: ab 1.1.2004: 35 EUR
bis 31.12.2003: 40 EUR
ausschließlich USt pro Empfänger und Jahr.
 
(§ 4 Abs. 7 EStG; BFH 11.3.1988, BFH/NV 1989 S. 22 = SIS 88 20 12)
 
Aufzeichnungspflicht zeitnah, in der Regel innerhalb von 10 Tagen, äußerstenfalls innerhalb 1 Monats.
 
(§ 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG; A. 24 b Abs. 8 UStR)
 
Geschenke von geringem Wert sind als Wertabgaben nicht steuerbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 EUR (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen.
 
-> Gelegenheitsgeschenk.