Hilfe im Haushalt

Ohne Rentenversicherungspflicht als außergewöhnliche Belastung.

– bis 624 EUR
 
Voraussetzung: Der Stpfl. oder sein Ehegatte hat das 60. Lebensjahr vollendet.
 
– bis 924 EUR
 
Voraussetzung: Wegen Krankheit des Stpfl., seines Ehegatten oder eines zum Haushalt gehörenden Kindes oder einer anderen zum Haushalt gehörenden unterhaltenen Person ist eine Hilfe im Haushalt erforderlich.
 
(§ 33 a Abs. 4)
 
Kürzung für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um je 1/12