(R 4.8 Abs. 3 EStR)
Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren werden steuerlich nicht anerkannt.
(R 19 Abs. 3 Satz 4 EStR 2004)
Arbeitsverträge zwischen Eltern und Kindern, die voll im Betrieb der Eltern mitarbeiten, werden nur anerkannt, wenn der Mindestbarlohn 100 EUR monatlich beträgt