Beerdigungskosten

(OFD Berlin 27.11.2003, St 177 – S 2284 – 1/90)

Beerdigungskosten sind angemessen, wenn sie 7.500 EUR (einschl. Grabstein) nicht übersteigen.

Die Bestattungskosten eines nahen Angehörigen sind regelmäßig außergewöhnliche Belastungen, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder durch Ersatzleistungen gedeckt sind.