(BMF 5.4.2004, BStBl 2004 I S. 419 )
Verbuchung von Bargeschäften im Einzelhandel
Bei der Verbuchung von Bargeschäften im Einzelfall ist ein Identitätsnachweis (Name oder Firma und Anschrift des Vertragspartners) jedenfalls bei einer Annahme von Bargeld im Wert von 15.000 EUR und mehr anzugeben